hintere Reihe von links: André Ravens, Britta Elmers, Markus Fitzeck, Markus Meyer,
Alexander Kolipost, Tobias Oertzen, Sonja Meier, Matthias Löhn
vordere Reihe (v. l.): Henrika Kogge, Ben Brinkmann, Sarah Meier, Nils Meier, Andi Kröger, Celina Meier
Es fehlt auf dem Bild: Thorsten Meyer, Imke Hinrichs
Kassenwart | Thorsten Meyer | u.a. Vereinskasse, Mitgliederstammdaten
Schriftführerin | Celina Meier | Protokolle, Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins, Homepage, Fanshop
Turnwartin | Sonja Meier | Indoor Fitness, Outdoor Fitness
Fussballobmann | Tobias Oertzen | Herrenfußball
Damenfussballobfrau | Sarah Meier | Mädchen- und Damenfußball
Kinderturnwartin | Henrika Kogge | Kinder Sport
Frauenwartin | Britta Elmers | Vertrauensperson zu sämtlichen Angelegenheiten, Zuständig für Belange der weiblichen Mitglieder
Pressewart | Ali Kolipost | Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Homepage, Social Media)
FSJ & Vereinswart/in | Ben-Yannik Brinkmann | Betreuung und Entwicklung unserer „FSJler“ / “Bufdies, Stetige Entwicklung des Spartenübergeordneten Angebotes des Vereins
Jugendobmann | Markus Meyer | Jugendfußball
Jugendobmann | Andi Kröger | Jugendfußball
Gerätewart | Markus Fitzeck | Sportanlage, Arbeitsdienst, Mietobjekte
§13: Organe des Vereins sind:
a) Die Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Der erweiterte Vorstand (Fachabteilungen)
Die Mitgliedschaft zu einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt.
§16: Vereinsvorstand:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. und 2. Vorsitzenden und 3.Vorsitzenden, den Kassenwart, den Schriftführer und den Turn- und Sportwart. Der Vorstand bildet mit den einzelnen Abteilungsleitern zusammen den erweiterten Vorstand. Der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der Turn- und Sportwart werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der 2. Vorsitzende, der 3.Vorsitzende und der Kassenwart werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Vorstand im Sinne von §26 im BGB ist der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem 3. Vorsitzenden. Mehrere Vorstandsämter können in einer Person vereinigt werden.