TSV Bus – Buchungsanfrage & Nutzungsbedingungen
Der TSV-Bus wurde in erster Linie für unsere Jugendmannschaften angeschafft und wird jährlich durch die großzügigen Spenden unserer Mitglieder und Werbepartner finanziert. Dadurch können unsere Jugendlichen kostenlos zu Auswärtsspielen reisen.
Aus diesem Grund haben Buchungen von Jugendmannschaften immer Vorrang.
Der Bus steht jedoch auch anderen zur Verfügung:
Jugendteams: Kostenlos.
Damen- und Herrenmannschaften: 25 € pro Fahrt
Andere Vereine aus der Gemeinde und umzu: 25 € pro Fahrt / Tag.
Mitglieder für private Zwecke: 50 € pro Fahrt / Tag.
Bitte beachte, dass bei jeder Nutzung der Bus vollgetankt zurückgegeben werden muss.
„Vollgetankt“ bedeutet, dass der Tank den gleichen Füllstand haben muss wie bei der Abholung.
Der Tag wird als 24-Stunden-Zeitraum berechnet, der ab dem Moment der Bereitstellung beginnt. Dabei wird jeder angefangene 24-Stunden-Zeitraum als voller Tag berechnet. Es zählt also nicht der Kalendertag, sondern die genaue Zeit von 24 Stunden, die vergangen ist.
Wichtige Hinweise zur Nutzung:
Nutzung für private Zwecke:
Die private Überlassung des Vereinsbusses an Mitglieder und andere Vereine aus der Gemeinde und umzu ist nach Absprache möglich. Für diese Fahrten wird eine Kostenbeteiligung für die Nutzung des Vereinsbusses erhoben. Diese Beteiligung ist eine nicht-gewinnorientierte Abgabe, diese dient ausschließlich der Deckung der laufenden Betriebskosten (wie Kraftstoff und Wartung) sowie der Finanzierung der Anschaffung und des Werterhalts des Fahrzeugs. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs findet ausdrücklich nicht statt.
Für private Überlassung für Mitgliedern gilt grundsätzlich eine maximale Dauer von einem Tag während der Hauptspielzeit und vier Tagen in der Spielfreien-Zeit (ungefährer Zeitraum: Von Anfang/Mitte Juni bis Anfang/Mitte August).
Fahrten über 1.000 km müssen im Voraus abgesprochen und genehmigt werden.
Nutzung für Vereinszwecke:
Für Fahrten im Rahmen der Vereinstätigkeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Deckung der Kraftstoff- und Verschleißkosten von den Seniorenmannschaften erhoben. Diese dient ausschließlich dazu, die entstandenen Betriebskosten des Fahrzeugs zu kompensieren und sicherzustellen, dass der Vereinsbus für zukünftige Fahrten in gutem Zustand bleibt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird jährlich vom Vorstand festgelegt und deckt unter anderem Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen ab.
Reservierung
per E-Mail an bus@tsv-holvede.de
Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
Name und Kontaktdaten der buchenden Person
Nutzungsart (z.B. Jugendteam, Herren-/Damenteam, private Fahrt)
Zeitraum (von Tag/ Uhrzeit bis Tag/Uhrzeit)
Zweck und Ziel der Fahrter Fahrt
Ansprechpartner: Eike Matthies
Nutzungsbedingungen für den TSV-Bus
Der neue TSV-Bus soll uns möglichst lange erhalten bleiben. Um das zu gewährleisten, bitten wir alle Nutzer, sich an die folgenden Regeln zu halten.
Mit der Reservierung des Busses akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen.
1. Reservierung:
Jede Fahrt muss vorab per E-Mail an bus@tsv-holvede.de angefragt werden, damit sie im Buskalender eingetragen werden kann. Jugendmannschaften haben dabei immer Vorrang.
Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
Name und Kontaktdaten der buchenden Person
Nutzungsart (z.B. Jugendteam, Herren-/Damenteam, private Fahrt)
Zeitraum (von Tag/ Uhrzeit bis Tag/Uhrzeit)
Zweck und Ziel der Fahrt
2. Fahrberechtigung:
Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und selbstverständlich fahrtüchtig sein.
3. Kosten und Bezahlung:
Die Kosten für die Nutzung sind unmittelbar nach der Fahrt zu entrichten:
Jugendteams: Kostenlos
Damen- und Herrenmannschaften: 25 € pro Fahrt
Andere Vereine aus der Gemeinde: 25 € pro Fahrt / Tag
Mitglieder für private Zwecke: 50 € pro Fahrt / Tag
Bitte beachte: Bei jeder Nutzung muss der Bus vollgetankt zurückgegeben werden.
„Volltanken“ bedeutet, der Tank muss bei der Rückgabe den gleichen Füllstand haben wie bei der Abholung.
Der Tag wird als 24-Stunden-Zeitraum berechnet, der ab dem Moment der Bereitstellung beginnt. Dabei wird jeder angefangene 24-Stunden-Zeitraum als voller Tag berechnet. Es zählt also nicht der Kalendertag, sondern die genaue Zeit von 24 Stunden, die vergangen ist.
4. Sauberkeit:
Der Bus muss sauber zurückgegeben werden. Bitte entsorgt jeglichen Müll, leere Flaschen und Verunreinigungen.
Bei Bedarf muss der Bus auch gereinigt und ausgesaugt werden.
Wird der Bus unsauber zurückgegeben und muss von uns gereinigt werden, wird eine Mindestgebühr von 50 € erhoben.
Bei massiver Verunreinigung müssen die Kosten für eine professionelle Reinigung vom Verursacher übernommen werden.
5. Rauchverbot:
Das Rauchen von Zigaretten sowie die Nutzung von E-Zigaretten sind im gesamten Bus verboten.
6. Rückgabe:
Bus und Schlüssel sind unmittelbar nach der Fahrt zum Sportplatz zurückzubringen.
7. Fahrtenbuch und Schäden:
Alle Fahrten sowie eventuelle Schäden müssen unbedingt in das Fahrtenbuch eingetragen werden.
Dies beinhaltet:
- Nutzer
- Datum
- Uhrzeit der Abfahrt
- Uhrzeit der Rückkehr
- Fahrstrecke (z. B. „Holvede – Hamburg und zurück“)
- Gefahrene Kilometer
Schäden müssen zudem unverzüglich beim Gerätewart Markus Fitzeck gemeldet werden.
Markus Fitzeck : Tel. 0171/7242410
8. Einschränkungen:
Nutzung für private Zwecke:
Die private Überlassung des Vereinsbusses an Mitglieder und andere Vereine aus der Gemeinde und umzu ist nach Absprache möglich. Für diese Fahrten wird eine Kostenbeteiligung für die Nutzung des Vereinsbusses erhoben. Diese Beteiligung ist eine nicht-gewinnorientierte Abgabe, diese dient ausschließlich der Deckung der laufenden Betriebskosten (wie Kraftstoff und Wartung) sowie der Finanzierung der Anschaffung und des Werterhalts des Fahrzeugs. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs findet ausdrücklich nicht statt.
Für private Überlassung für Mitgliedern gilt grundsätzlich eine maximale Dauer von einem Tag während der Hauptspielzeit und vier Tagen in der Spielfreien-Zeit (ungefährer Zeitraum: Von Anfang/Mitte Juni bis Anfang/Mitte August).
Fahrten über 1.000 km müssen im Voraus abgesprochen und genehmigt werden.
Nutzung für Vereinszwecke:
Für Fahrten im Rahmen der Vereinstätigkeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Deckung der Kraftstoff- und Verschleißkosten von den Seniorenmannschaften erhoben. Diese dient ausschließlich dazu, die entstandenen Betriebskosten des Fahrzeugs zu kompensieren und sicherzustellen, dass der Vereinsbus für zukünftige Fahrten in gutem Zustand bleibt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird jährlich vom Vorstand festgelegt und deckt unter anderem Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen ab.
9. Konsequenzen:
Bei Missachtung dieser Regeln kann die weitere Nutzung des Busses ausgeschlossen werden.
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