Dein TSV Vorstand

von links nach rechts: Nils Meier, Alexander Kolipost, Henrika Kogge, Markus Fitzeck, Sarah Meier, Markus Meyer, Luca Niekerken, Ben Brinkmann, Thorsten Meyer, Sven Meier, Celina Meier, Janek Loyal, Sonja Meier, André Ravens, Matthias Löhn, Imke Hinrichs,
Es fehlen: Bennet Meier, Finn Albers, Nicole Teute
- 1.Vorsitzender
André Ravens
allgemeine Vereinsfragen
- 2. Vorsitzende
Imke Hinrichs
allgemeine Vereinsfragen
- 3.Vorsitzender
Matthias Löhn
allgemeine Vereinsfragen, Sportanlage, Arbeitsdienst
Kassenwart | Thorsten Meyer | u.a. Vereinskasse
Mitgliederverwaltung | Markus Meyer | Mitgliederstammdaten
Schriftführerin | Celina Meier | Protokolle, Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins, Homepage, Fanshop
Turnwartin | Nicole Teute | Indoor Fitness, Outdoor Fitness
Fussballobmann | Bennet Meier & Sven Meier| Herrenfußball
Damenfussballobfrau | Sarah Meier | Mädchen- und Damenfußball
Kinderturnwartin | Henrika Kogge | Kinder Sport
Frauenwartin | Sonja Meier | Vertrauensperson zu sämtlichen Angelegenheiten, Zuständig für Belange der weiblichen Mitglieder
Pressewart | Ali Kolipost | Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Homepage, Social Media)
FSJ & Vereinswart/in | Ben-Yannik Brinkmann | Betreuung und Entwicklung unserer „FSJler“ / “Bufdies, Stetige Entwicklung des Spartenübergeordneten Angebotes des Vereins
Jugendobmann | Finn Albers, Luca Niekerken, Janek Loyal | Jugendfußball
Gerätewart | Markus Fitzeck | Sportanlage, Arbeitsdienst, Mietobjekte
Hier ein Auszug aus unserer Satzung:
§13: Organe des Vereins sind:
a) Die Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Der erweiterte Vorstand (Fachabteilungen)
Die Mitgliedschaft zu einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt.
§16: Vereinsvorstand:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. und 2. Vorsitzenden und 3.Vorsitzenden, den Kassenwart, den Schriftführer und den Turn- und Sportwart. Der Vorstand bildet mit den einzelnen Abteilungsleitern zusammen den erweiterten Vorstand. Der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der Turn- und Sportwart werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der 2. Vorsitzende, der 3.Vorsitzende und der Kassenwart werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Vorstand im Sinne von §26 im BGB ist der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem 3. Vorsitzenden. Mehrere Vorstandsämter können in einer Person vereinigt werden.